Um das Verbreiten des Virus zu verlangsamen und gleichzeitig die Daseinsvorsorge und den Betrieb mit einem Mindestangebot weiter zu gewährleisten, wurden mit sofortiger Wirkung Maßnahmen bei der Baugesellschaft Hanau ergriffen, die bis auf weiteres Gültigkeit haben:
Im Interesse der Mieterinnen und Mieter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Termine und Hausbesuche nur in dringenden Fällen durchgeführt. Diese müssen zuvor telefonisch vereinbart werden.
Das Geschäftsgebäude der Baugesellschaft Hanau ist nur noch am Empfang für Besucher geöffnet. An diesem können dringend benötigte Unterlagen abgegeben bzw. abgeholt werden. Der Empfang ist tagsüber außer freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Termine im Haus sind keine möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Die Sozialberatung der Baugesellschaft Hanau ist ebenfalls weiterhin erreichbar und wird sich in dringendem Bedarf um hilfsbedürftige Mieterinnen und Mieter kümmern. Zu erreichen ist sie unter der Nummer 06181/2501-91.
In den Liegenschaften werden Hygienerichtlinien an den schwarzen Brettern ausgehängt und wo Putzfirmen beauftragt sind wurden diese angewiesen, Handläufe und in den Allgemeinräumen Türen und Türgriffe zu desinfizieren.
Die Baugesellschaft bittet darum, dass alle Mieterinnen und Mieter die Allgemeinräume und Treppenhäuser regelmäßig stoßlüften und die Allgemeinräume so wenig wie nötig betreten.
Alle Spielplätze in den Liegenschaften sind geschlossen.
Die Baugesellschaft Hanau bietet eine online Wohnungsbewerbung auf ihrer Homepage an, um sich weiterhin auf Wohnraum zu bewerben:
www.bau-hanau.de
Mietverträge können für bestimmte Liegenschaften über die Zentrale oder die Kundenbetreuer angefordert werden: 06181 – 25010
Sollten Sie Schäden an Ihren Wohnungen feststellen, können Sie uns diese über
info@bau-hanau.de melden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nur noch Kleinreparaturen abgearbeitet werden, die Folgeschäden verursachen könnten, wie z.B. laufendes Wasser oder einen Stromausfall. Ein klemmendes Fenster oder ein defekter Rollladen fällt nicht unter Schäden, die sofort abgearbeitet werden. Solche Schäden werden später behoben. Diese Maßnahme dient sowohl dem Schutz der Mieterinnen und Mieter als auch den der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Handwerksfirmen.