Wohin wende ich mich, wenn ich fürchte arbeitslos zu werden?
Bundesagentur für Arbeit Hanau
Wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann sich zunächst informieren über die Homepage der Agentur für Arbeit Hanau
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/hanau/startseite
Die Agentur für Arbeit Hanau ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Hierfür wurden Hotlines geschaltet:
  • Arbeitnehmerhotline: 0800/4555500
  • Familienkasse: 0800/4555530
  • Oder direkt unter: 06181/672 106
 
Kommunales Center für Arbeit des Main-Kinzig-Kreises
Personengruppen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit haben und aufgrund von Lohn-oder Einkommensausfall ihren Lebensunterhalt nicht mehr sichern können, wenden sich bitte an das
Kommunales Center für Arbeit des Main-Kinzig-Kreises unter 06181 – 292-44445, Erreichbarkeit ist Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Termine können auch online hier vereinbart werden. Auch der Weg via E-Mail ist möglich: Hanau@kca-mkk.de.
Kontakt-Seite des KCA
Gibt es Informationen zur Grundsicherung?
Durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung wurden Neuanträge auf Grundsicherung vorübergehend erleichtert. Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu eine Sonderseite mit allen wichtigen Informationen eingerichtet.
Kann ich Kurzarbeitergeld beantragen und wenn ja wo?
Das Video der Arbeitsagentur erklärt Arbeitgebern im ersten Teil, in welchen Fällen Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten können. Im zweiten Teil erfahren Unternehmerinnen und Unternehmer, wie sie Kurzarbeitergeld anzeigen sowie beantragen können und wie die Leistung berechnet wird. 
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Was bedeutet Kurzarbeitergeld für mich?
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie darauf Anspruch: Ihr Arbeitgeber muss die regelmäßige Arbeitszeit kürzen und hat dies der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt. Das Kurzarbeitergeld soll Ihren Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Außerdem kann Ihr Arbeitsplatz erhalten bleiben, obwohl die aktuelle Situation Ihres Betriebes Entlassungen notwendig machen würde. Arbeitnehmer müssen hier erst einmal nichts tun. Arbeitgeber klären die Details des Kurzarbeitergelds mit der Agentur für Arbeit. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Sie im Merkblatt: https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-8b-Kurzarbeitergeld_ba015388.pdf