Wie kann ich mich schon während des Urlaubs vor einer Coronavirus-Infektion schützen?
Der wirksamste Schutz ist: Abstands- und Hygieneregeln beachten und in Situationen Mund-Nasen- Bedeckungen tragen, in denen Mindestabstände unterschritten werden. Prinzipiell gelten also die Empfehlungen, die auch im Alltag in Deutschland gelten.
Wann muss ich meine Reiserückkehr dem Gesundheitsamt melden?
Nach geltender Verordnungslage dann, wenn eine einzelne Person oder eine Gruppe aus einem Staat zurückkehrt, der laut Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft wird. Das kann sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist ein rechtzeitiger, tagesaktueller Blick auf die Übersicht unter www.rki.de nötig.
Was sind Risikogebiete und was muss man als Einreisender von dort beachten?
Als Risikogebiete weist das Robert-Koch-Institut die Staaten aus, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Wer in Hessen lebend aus einem Risikogebiet zurückkehrt, hat sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen zu isolieren. Das heißt, dass es der Person in diesem Zeitraum nicht gestattet ist, Besuch zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehört. Zudem muss die Person dem Kreisgesundheitsamt eine Meldung über ihre Rückkehr machen.
Von der verpflichtenden häuslichen Isolierung sind nur die Einreisenden aus Risikogebieten ausgenommen, die ein ärztliches Zeugnis oder einen molekularbiologischen PCR-Test nachweisen können, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein und muss für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werden. Wer dies vorweisen kann, muss nicht in Quarantäne. Eine Meldung beim Gesundheitsamt ist dennoch notwendig.
Wie meldet man eine Rückkehr aus Risikogebieten im Main-Kinzig-Kreis?
Die Meldung einer Einreise aus Risikogebieten geht im Main-Kinzig-Kreis schnell und bequem online über das „CoroNetz“ auf der Seite www.mkk.de. Ein Kontaktformular steht unter: „Sie wollen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder kehren von einer Reise zurück?“ Nähere Infos, die einzelnen Regelungen durch die Landesverordnung, die Allgemeinverfügung des Kreises sowie Hinweise zur Quarantäne sind ebenfalls im „CoroNetz“ zu finden.

Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (gültig seit 01.08.2021):

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Informationen für Reiserückkehrer zum Download

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Datei Informationen zur Vorgehensweise bei Reiserückkehrern aus Risiko-Gebieten Größe 251.2 kB
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